Auch für diese Lizenz beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Der LAPL(S) berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen in den eingetragenen Startarten. Die im Rahmen der praktischen Prüfung geprüften Startarten werden eingetragen. Erweiterungen unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie beim SPL.

Der LPAL(S)-Pilot darf in keinem Fall eine Vergütung erhalten und nur im nicht-gewerblichen Flugbetrieb tätig sein. Außerdem ist die Gültigkeit seiner Lizenz auf die europäischen Staaten beschränkt.